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Bauvorschriften

Die Vorschriften für ein Bauvorhaben sind sehr umfangreich und standortbedingt auch unterschiedlich.

Die zu beachtenden Gesetze und Vorschriften können Bundesrecht, Landesrecht oder auch territorial bzw. zeitlich begrenzte Rechtszustände sein. Bundesrecht gilt in allen Bundesländern gleich. Hier sind beispielsweise das Baugesetzbuch (BauGB) oder auch das Wasserhaushaltsgesetz zu nennen. Landesrecht ist in jedem Bundesland anders. Hier sind beispielsweise die jeweiligen Landesbauordnungen (in Sachsen z.B. die Sächsische Bauordnung), Landesgesetze wie das Sächsische Naturschutzgesetz, Verordnungen wie die Garagenverordnung oder Richtlinien (Hochhausrichtlinie) zu nennen.
Territorial begrenzte oder auch zeitlich begrenzte Rechtszustände können Gebietssatzungen, wie z.B. Erhaltungssatzung oder Sanierungsgebietssatzungen sein.

Abhängig vom Standort und vom geplanten Bauvorhaben sind die einzelnen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Satzungen etc. für den jeweiligen Bauantrag relevant und daher anzuwenden oder brauchen nicht beachtet zu werden. Aus diesem Grund können keine pauschalen Angaben für dem Ablauf eines Bauantrages im Voraus gemacht werden. Dies ist stets bauvorhabenbezogen zu prüfen, teilweise kann dies vom Planer auch nicht umfassend vorher ermittelt werden.

Für die komplette Prüfung aller maßgebenden Baurechtszustände ist der Bauantrag beim zuständigen Bauamt einzureichen. Hier wird im Verfahrensverlauf alles erforderliche geprüft. Sollten weitere Unterlagen zur Beurteilung des Bauvorhabens bzw. der Baurechtszustände erforderlich werden, wird der Planer vom Bauamt aufgefordert, die benötigten Unterlagen (unter Angabe dieser) beizubringen.

Zur Einreichung des Bauantrages bei Bauamt muss der Planer zugelassen sein als bauvorlageberechtigter Architekt oder bauvorlageberechtigter Bauingenieur.